Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsangebote des Vereins GS1 Schweiz

  1. Anwendungsbereich

    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln den rechtlichen Rahmen für die Durchführung und Organisation der vom Verein GS1 Schweiz (nachfolgend „GS1 Schweiz“ genannt) angebotenen Weiterbildungslehrgänge, Module und Kompetenzbausteine (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) sowie die Beziehungen zwischen GS1 Schweiz und den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmende“ genannt) in der Schweiz.
    2. Die vorliegenden AGB sind für sämtliche Teilnehmenden verbindlich. Mit dem Abschluss des Vertrages akzeptieren die Teilnehmenden die vorliegenden AGB und die Datenschutzerklärung. Diese werden damit integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und GS1 Schweiz.
    3. Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung des gegenwärtigen und zukünftigen Bildungsangebots von GS1 Schweiz im Rahmen des mit dem Teilnehmenden geschlossenen Vertrages.
  2. Zulassung, Anmeldung, Vertragsschluss

    1. Die Zulassung zum Bildungsangebot richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen der Veranstaltung. Diese sind in den Informationsbroschüren bzw. auf der Webseite von GS1 Bildung publiziert.
    2. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite von GS1 Bildung in Form eines elektronischen Anmeldeformulars.
    3. Die Teilnehmerzahl ist für alle Veranstaltungen beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per E-Mail bestätigt. Die definitive Teilnahmebestätigung erfolgt nach
  3. Kosten

    1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden Gebühren erhoben, die auf der Webseite von GS1 Bildung festgehalten sind.
    2. Rechnungen von GS1 Schweiz sind vom Teilnehmenden innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Werden die Kosten nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilnehmenden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren bleibt davon unberührt.
    3. Bei Weiterbildungslehrgängen sind sechs Ratenzahlungen vorgesehen. Bei einzelnen Modulen und Kompetenzbausteinen muss der gesamte Betrag auf einmal beglichen werden.
    4. Die Gebühren umfassen sämtliche Unterrichtsmaterialien (inkl. Bücher), den Zugang zur GS1 Bildungsplattform, den GS1 Bildungsnachweis, die kostenlose Teilnahme an „onSpotEvents“ von GS1 Schweiz und die Teilnahme an Veranstaltungen von GS1 Schweiz zu vergünstigten Konditionen.
  4. Veranstaltungsdaten, Durchführung

    1. Es gelten, die auf der Webseite von GS1 Bildung publizierten Veranstaltungsdaten.
    2. GS1 Schweiz behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine Veranstaltung bei ungenügender Teilnehmerzahl oder sonstigen Gründen, die die Durchführung für GS1 Schweiz unzumutbar machen, nicht durchzuführen. Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird bekannt gegeben, ob diese durchgeführt wird.
    3. Bereits bezahlte Gebühren werden dem Teilnehmenden zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    4. GS1 Schweiz behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen im Veranstaltungsprogramm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vorzunehmen.
  5. Abmeldung, vorzeitige Beendigung, Verhinderung

    1. Bei einer Abmeldung vor Beginn des Weiterbildungslehrganges oder des Moduls erhebt GS1 Schweiz wie folgt einen Unkostenbeitrag:
      • Ab drei Monaten vor Beginn der Veranstaltung: CHF 350.00;
      • Ab einem Monat vor Beginn der Veranstaltung: CHF 800.00.
    2. Im Falle eines Ausschlusses von einem Weiterbildungslehrgang, eines Abbruchs des Weiterbildungslehrganges oder des freiwilligen teilweisen Verzichts auf die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang gelten angefangene Module als besucht und werden vollumfänglich verrechnet. Der Abbruch bzw. der Verzicht auf die Teilnahme muss der Lehrgangsleitung schriftlich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt das Datum, an dem das Schreiben bei der Lehrgangsleitung eintrifft.
    3. Im Falle eines Ausschlusses von einem Modul oder Kompetenzbaustein, eines Abbruchs eines Moduls oder Kompetenzbausteins oder des freiwilligen teilweisen Verzichts auf die Teilnahme an einem Modul oder Kompetenzbaustein gilt das Modul oder Kompetenzbaustein als besucht und wird vollumfänglich verrechnet.
    4. Bei Abwesenheit des Teilnehmenden von der Veranstaltung insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Gebühren.
  6. Versicherung

    Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmenden. GS1 Schweiz übernimmt keine Haftung.

  7. Bildungsnachweis

    Die Teilnehmenden erhalten einen Bildungsnachweis, wenn sie mindestens 80% einer Veranstaltung besucht haben.

  8. Datenschutz

    1. GS1 Schweiz wie auch die Vertragspartner, ihre Mitarbeitenden, Hilfspersonen und beigezogene Dritte verpflichten sich, die Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes jederzeit einzuhalten. Dies umfasst auch die Vornahme der nötigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen. GS1 Schweiz erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Leistungen und für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
    2. Wird eine Leistung von GS1 Schweiz gemeinsam mit Dritten erbracht so kann GS1 Schweiz die übermittelten Daten an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Vertragserfüllung oder die Rechnungstellung notwendig ist. Der Teilnehmende erklärt sich mit der Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der von ihm übermittelten Daten einverstanden. Unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ist GS1 Schweiz zu diesem Zweck auch berechtigt, diese Daten bei Bedarf ins Ausland zu übermitteln. Beim Umgang mit Daten hält sich GS1 Schweiz an die geltende Gesetzgebung.
    3. Der Teilnehmende anerkennt ausdrücklich, dass den Teilnehmenden einer Veranstaltung eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten abgegeben werden darf.
    4. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von GS1 Schweiz verwiesen.
  9. Geistiges Eigentum

    Die Schutzrechte an dem Unterrichtsmaterial sowie an sämtlichen sonstigen Dokumenten, Materialien, Konzepten, Entwürfen, Ideen und Knowhow („Materialien“), die von GS1 Schweiz im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden, verbleiben bei GS1 Schweiz oder berechtigten Dritten. Der Teilnehmende verpflichtet sich, diese Materialien nicht zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu modifizieren oder Ableitungen davon zu erstellen.

  10. Haftung

    GS1 Schweiz haftet ausschliesslich für den von GS1 Schweiz vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldeten Schaden. GS1 Schweiz haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Ebenso wird die Haftung von GS1 Schweiz für indirekte Schäden und Folgeschäden, sofern gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

  11. Allgemeine Bestimmungen

    1. GS1 Schweiz behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden AGB periodisch zu überprüfen und zu ändern. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB werden dem Teilnehmenden schriftlich oder in anderer geeigneter Form, z.B. auf der Webseite von GS1 Schweiz, mitgeteilt. Änderungen und Ergänzungen der AGB während einer laufenden Veranstaltung werden für den Teilnehmenden erst zu Beginn der nächsten Veranstaltung verbindlich.
    2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
    3. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen GS1 Schweiz und dem Teilnehmenden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts.
    4. Ausschliesslicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Sitz von GS1 Schweiz.